Derzeit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass auch Privatversicherte am eRezept teilnehmen können, sofern deren private Versicherung eine eGK ausgibt.

Im Prozess kommen Anforderungen an die Abrechnung hinzu, so dass Selbstzahler gegenüber den PKV-Unternehmen oder der Beihilfe diese Abrechnungen auch einreichen können.