Wenn Sie in Ihrer Testabrechnung (KVNO-Portal/ KV-Connect), im Regelwerksprotokoll eine  Fehlermeldung zu KIM-Systemvoraussetzungen erhalten,

müssen Sie die Genehmigung für die abrechenbaren Leistungen und die Förderung für KIM über das KVNO-Portal unterServices“ -> „Förderantrag Telematikbeantragen.
Hierzu benötigen Sie Ihre KIM-Adresse, die Sie von Ihrem Softwarehaus oder KIM-Provider erhalten.

Erst mit genehmigten TI-Pauschalenantrag, können Sie KIM Leistungen wie z. B. eArztbriefe senden und empfangen abrechnen.