Um die Sicherheit des Konnektors zu gewährlisten, ist es erforderlich alle zur Verfügung gestellten Updates, zeitnah einzuspielen.
Dies gilt somit auch für das PTV5 Update.

Des Weiteren beinhaltet das Update die technische Grundlage für die Nutzung der elektronischen Patientenakte in der zweiten Ausbaustufe (ePA 2.0).
Die Sanktion von 1% Honorarkürzung greifen nur, wenn die Betriebsbereitschaft der ePA in Ihrer Praxis nicht vorliegt.
Um ePA-ready zu sein, benötigen Sie mindestens den ePA-Konnektor (PTV4) und ein vorhandenes ePA-Modul.