In der ersten Ausbaustufe (1. Oktober 2021) wird nur die Übermittlung an die Krankenkassen digitalisiert, für Arbeitgeber und Patient gibt es weiterhin einen Ausdruck (Stylesheet). Die Papierbescheinigung für den Arbeitgeber soll zum 1. Januar 2023 wegfallen, hier wird dann ein Austausch der Informationen direkt zwischen Krankenkassen und Arbeitgeber stattfinden. Der Papierausdruck für den Patienten ist dann optional und könnte z. B. auch in die ePA übernommen werden.