Detaillierte Informationen finden Sie unter eRezept.

Aktuelle Entwicklungen / Hinweise finden Sie auch auf der eRezept-Seite der gematik.

Termin Verordnung HInweise
seit 1. Juli 2021 eRezept – Erprobung nur in ausgewählten Praxen der Modellregion Berlin-Brandenburg freiwillig für ausgewählte Vertragsärzte
nähere Informationen zum Feldtest bietet die gematik
Zeitpunkt offen
(Testphase ist verlängert worden)
eRezept verpflichtend für apothekenpflichtige Arzneimittel zulasten der GKV Zusätzlich können Verordnungen apothekenpflichtiger Arzneimittel für Selbstzahler, die in der GKV versichert sind, elektronisch übermittelt werden.

Zeitpunkt der Ausstellung von Mehrfachverordnungen ist noch offen.

Folgestufen
(ab 2023 oder Zeitpunkt offen)
  • eRezept für Sprechstundenbedarf
  • elektronische Empfehlungen für apothekenpflichtige Arzneimittel („Grünes Rezept“ ohne Verschreibungspflicht)
  • BtM- und T-Rezepte
  • eRezepte zur Einlösung in einem EU-Mitgliedsstaat
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) per eRezept
Regionale Regelungen sind zu beachten

Geplant sind zudem weitere Funktionalitäten, wie die Rückübermittlung von Chargeninformationen und die Direktzuweisung anwendungsfertiger Zytostatikazubereitungen entsprechend §11 Apothekengesetz durch die Praxen an eine Apotheke.

an TI-Anschluss der Sanitätshäuser gebunden eRezept für sonstige nach §31 SGB V in die Arzneimittelverordung einbezogene Produkte (z. B. Verbandmittel, Teststreifen) wettbewerbsrechtliche Implikationen für Beschränkung auf apothekenpflichtige Arzneimittel ausschlaggebend
ab 2024 weitere elektronische Verordnungen Heilmittel, Hilfsmittel, weitere ärztlich veranlasste Leistungen (digitale Gesundheitsanwendungen, HKP, Soziotherapie, Krankenhauseinweisung)