Detaillierte Informationen finden Sie unter eRezept.
Aktuelle Entwicklungen / Hinweise finden Sie auch auf der eRezept-Seite der gematik.
Termin | Verordnung | HInweise |
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seit 1. Juli 2021 | eRezept – Erprobung nur in ausgewählten Praxen der Modellregion Berlin-Brandenburg | freiwillig für ausgewählte Vertragsärzte nähere Informationen zum Feldtest bietet die gematik |
Zeitpunkt offen (Testphase ist verlängert worden) |
eRezept verpflichtend für apothekenpflichtige Arzneimittel zulasten der GKV | Zusätzlich können Verordnungen apothekenpflichtiger Arzneimittel für Selbstzahler, die in der GKV versichert sind, elektronisch übermittelt werden.
Zeitpunkt der Ausstellung von Mehrfachverordnungen ist noch offen. |
Folgestufen (ab 2023 oder Zeitpunkt offen) |
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Regionale Regelungen sind zu beachten
Geplant sind zudem weitere Funktionalitäten, wie die Rückübermittlung von Chargeninformationen und die Direktzuweisung anwendungsfertiger Zytostatikazubereitungen entsprechend §11 Apothekengesetz durch die Praxen an eine Apotheke. |
an TI-Anschluss der Sanitätshäuser gebunden | eRezept für sonstige nach §31 SGB V in die Arzneimittelverordung einbezogene Produkte (z. B. Verbandmittel, Teststreifen) | wettbewerbsrechtliche Implikationen für Beschränkung auf apothekenpflichtige Arzneimittel ausschlaggebend |
ab 2024 | weitere elektronische Verordnungen | Heilmittel, Hilfsmittel, weitere ärztlich veranlasste Leistungen (digitale Gesundheitsanwendungen, HKP, Soziotherapie, Krankenhauseinweisung) |