Ab Erstanschluss der Praxis an die TI erhalten Sie pro Arzt eine quartalsweise Pauschale in Höhe von 11,63 Euro, diese ist in den quartalsweise gezahlten Betriebskosten enthalten und auf dem Erstbescheid ersichtlich.

Eine Einmalpauschale sieht die TI Finanzierungsvereinbarung nicht vor.