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Muss der Leistungserbringer bei jedem Kontakt mit dem Versicherten Einsicht in die ePA nehmen? (gematik)

Ob der Leistungserbringer in die ePA Einsicht nehmen muss, ergibt sich aus dem aktuellen Behandlungskontext unter Berücksichtigung des Facharztstandards. Erfordert die aktuelle Behandlung aus der ex-ante-Sicht des Leistungserbringers eine Befunderhebung, muss er die ePA als mögliche weitere Erkenntnisquelle in Betracht [weiterlesen]

Muss der Leistungserbringer den Versicherten fragen, ob sein Zugriff begrenzt ist? Darf oder muss der Leistungserbringer den Versicherten auf mögliche Konsequenzen eines begrenzten Zugriffs aufmerksam machen? (gematik)

Die ePA ist versichertengeführt und deshalb muss der Leistungserbringer beim Versicherten nachfragen, in welchem Umfang er auf die ePA zugreifen darf. Falls eine zeitliche und / oder gegenständliche Begrenzung des Zugriffs durch den Versicherten gewünscht ist, muss der Leistungserbringer den [weiterlesen]

Wie hat der Leistungserbringer zu reagieren, wenn ihm der Versicherte eine Einsicht in die ePA verweigert? (gematik)

Wenn der Versicherte dem Leistungserbringer eine Einsicht in die ePA verweigert, muss der Leistungserbringer dies akzeptieren. Der Leistungserbringer sollte den Versicherten auf die möglichen negativen Folgen und Nachteile für die zukünftige Versorgung und der unsicheren Informationsgrundlage für die Anamnese, einer [weiterlesen]

Darf der Leistungserbringer Aufgaben an sein Personal im Zusammenhang mit der Löschung delegieren? Falls ja, welche? (gematik)

Die ePA ist versichertengeführt. Der Versicherte entscheidet nicht nur allein darüber, ob er eine elektronische Patientenakte hat, sondern auch ob und ggf. inwieweit er Daten daraus löscht bzw. löschen lässt. Angesichts dieser „Patientensouveränität“ muss der Leistungserbringer Daten aus der ePA [weiterlesen]

Darf der Leistungserbringer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aktualisierung an sein Personal delegieren? Falls ja, welche? (gematik)

Die Auswahl der Daten, die für eine Aktualisierung überhaupt in Betracht kommen, setzt eine Bewertung der Relevanz für die aktuelle und / oder die zukünftige medizinische Versorgung des Versicherten voraus. Die Beurteilung der Versorgungsrelevanz darf nicht auf nicht-ärztliches Personal delegiert [weiterlesen]

Muss der Leistungserbringer objektiv falsche Informationen in der ePA korrigieren? (gematik)

Eine Aktualisierung von Inhalten in der ePA und die damit zusammenhängende Unterstützungsleistung des Leistungserbringers bedeutet nicht, dass dieser jedwede (objektiv falsche) Information in der ePA korrigieren muss. Die Unterstützungsleistung knüpft daran an, dass im aktuellen Behandlungskontext Daten anfallen, welche eine [weiterlesen]

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