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Muss der Leistungserbringer Inhalte der ePA auf Inkonsistenzen, Lücken oder Widersprüche zu anderen Informationsobjekten in der Telematikinfrastruktur prüfen und ggf. bereinigen? (gematik)
Eine Aktualisierung muss für die aktuelle und / oder künftige medizinische Versorgung des Versicherten erforderlich sein. Eine Pflicht besteht insofern ausschließlich im aktuellen Behandlungskontext. Daher muss der Leistungserbringer Inhalte der ePA nicht auf Inkonsistenzen, Lücken oder Widersprüche zu anderen Informationsobjekten [weiterlesen]