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Welche ermächtigten Ärzte und Einrichtungen laufen über die DKG-Finanzierungsvereinbarung?

(1) Die Finanzierung der bei einem Krankenhaus durch die Einführung der Telematikinfrastruktur verursachten Investitions- und Betriebskosten bezieht sich auf Organisations- bzw. Leistungsbereiche des Krankenhauses, in denen stationäre und stationsäquivalente Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 SGB V einschließlich belegärztlicher Behandlung [weiterlesen]

2021-12-17T16:45:58+01:00|

Was ist bei Doppelzulassung bezüglich Finanzierung von mobilen Kartenlesegeräten zu beachten?

Vertragszahnärzte rechnen die Kosten für die Anbindung an die TI nach den Regelungen der vertragszahnärztlichen Versorgung ab (vgl. § 1 Absatz 4 der TI-Finanzierungsvereinbarung). Bei den Voraussetzungen für mobile Kartenterminals unterscheiden sich die Regelungen der vertragszahnärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung jedoch [weiterlesen]

2021-12-17T16:39:34+01:00|
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