Seit Verfügbarkeit der Telematik-Infrastruktur (TI) sind alle Anwendungen im sicheren Netz der KVen (SNK) direkt über die TI erreichbar. Dadurch kann bzw. soll der KV-SafeNet-Anschluss mit Installation der TI in jeder Arzt- und Psychotherapeutenpraxis entfallen.
Bitte testen Sie bei der TI-Installation mit dem Techniker vor Ort, ob dieser SNK-Zugang funktioniert. Erst wenn sichergestellt wurde, dass die KV-Anwendungen auch wirklich direkt über die TI erreichbar sind, kann der KV-SafeNet-Vertrag gekündigt werden.
Laut KV-SafeNet-Richtlinie V 3.2 kann der Vertrag zum Ende der Laufzeit des derzeit gültigen Zertifikates gekündigt werden. Sprechen Sie bezüglich der Kündigung Ihren zuständigen KV-SafeNet-Anbieter an.