Finanzierung
Übersicht der Pauschalen der TI-Finanzierungsvereinbarung.

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hat der Gesetzgeber entschieden, die Finanzierung der TI-Ausstattung für Praxen neu zu gestalten.
Ab 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad. Das BMG hat diese Pauschalen per Rechtsverordnung festgelegt – sie wird jährlich angepasst.
Notwendige Anwendungen
Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung der Nachweis durch die Vertragsarztpraxis, dass sie die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützt:
Komponenten und Dienste
Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung außerdem die Ausstattung mit den folgenden Komponenten und Diensten:
Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt weiterhin über die KVNO.
Praxen haben dabei laut BMG vor der ersten Zahlung gegenüber der KVNO die funktionsfähige Ausstattung mit den erforderlichen Anwendungen,
Komponenten und Diensten nachzuweisen. Den Nachweis erbringen Sie, in dem Sie am Ende des Quartals Ihre Abrechnung einreichen.
Anträge auf Erstattung der Monatspauschale sind nicht notwendig.
Der Abrechnungsdatensatz der Quartalsabrechnung enthält alle relevanten Informationen über den TI Anschluss und die Ausstattung der Betriebsstätten mit den einzelnen Fachanwendungen. Die Monatspauschalen werden jeweils quartalsweise mit dem Honorarbescheid erstattet. Der Honorarbescheid enthält eine Anlage aus der sich die Berechnung der Monatspauschalen ergibt.