Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) hat der Gesetzgeber entschieden, die Finanzierung der TI-Ausstattung für Praxen neu zu gestalten.
Ab 1. Juli 2023 erhalten Praxen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Das BMG hat diese Pauschalen per Rechtsverordnung festgelegt.
Hinweis: Ab 1. Januar 2024 erhöht sich die TI-Pauschale entsprechend der Veränderung des Orientierungswertes (§ 10 Abs. 2 der TI-Festlegung). Die ab dann geltenden Summen sind kursiv dargestellt in den Tabellen enthalten.
Bedingungen:
Noch keine Erstausstattung oder Erstausstattung erfolgte bereits vor dem 1. Januar 2021
Konnektor wurde noch nicht getauscht oder Tausch erfolgte bereits vor dem 1. Januar 2021
Alle Anwendungen installiert
Anzahl der Vertragsärzte / -psychotherapeuten in der Praxis |
Höhe der Pauschale
in Euro
2023/2024 |
Reduzierung um 50%, wenn eine Anwendung fehlt*
in Euro
2023/2024
|
Bei Fehlen von 2 oder mehr Anwendungen
in Euro |
Bis zu 3 |
237,78/246,93 |
118,89/123,47 |
0 |
Mehr als 3 bis zu 6 |
282,78/293,67 |
141,39/146,83 |
0 |
Mehr als 6 bis zu 9 |
323,90/336,37 |
161,95/168,18 |
0 |
Zuschlag je weitere 3 Vertragsärzte ab >9 |
28,60/29,70 |
14,30/14,85 |
0 |
Wenn Sie eine bestehende Praxis mit vorhandener TI-Übernehmen haben Sie Anspruch auf die TI-Pauschale 1.
Bedingungen:
Erstausstattung nach dem 31. Dezember 2020
Alle Anwendungen installiert
Die Pauschale wird für 30 Monate nach der Erstausstattung reduziert – ab dem 31. Monat erhalten Praxen die TI-Pauschale 1
Anzahl der Vertragsärzte / -psychotherapeuten in der Praxis |
Höhe der Pauschale
in Euro
2023/2024
|
Reduzierung um 50%, wenn eine Anwendung fehlt*
in Euro
2023/2024
|
Bei Fehlen von 2 oder mehr Anwendungen
in Euro |
Bis zu 3 |
131,47/136,74 |
65,84/68,37 |
0 |
Mehr als 3 bis zu 6 |
143,29/148,81 |
71,65/74,41 |
0 |
Mehr als 6 bis zu 9 |
151,04//156,85 |
75,52/78,43 |
0 |
Zuschlag je weitere 3 Vertragsärzte ab >9 |
14,30/14,85 |
7,15/7,43 |
0 |
Bedingungen:
Konnektortausch nach dem 31. Dezember 2020
Alle Anwendungen installiert
Die Pauschale wird für 30 Monate nach dem Konnektortausch reduziert – ab dem 31. Monat erhalten Praxen die TI-Pauschale 1
Anzahl der Vertragsärzte / -psychotherapeuten in der Praxis |
Höhe der Pauschale
in Euro
2023/2024
|
Reduzierung um 50%, wenn eine Anwendung fehlt*
in Euro
2023/2024
|
Bei Fehlen von 2 oder mehr Anwendungen
in Euro |
Bis zu 3 |
199,45/207,13 |
99,73/103,57 |
0 |
Mehr als 3 bis zu 6 |
242,78/252,13 |
121,39/126,06 |
0 |
Mehr als 6 bis zu 9 |
282,23/293,10 |
141,12/146,55 |
0 |
Zuschlag je weitere 3 Vertragsärzte ab >9 |
28,60/29,70 |
14,30/14,85 |
0 |
Notwendige Anwendungen
Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung der Nachweis durch die Vertragsarztpraxis, dass sie die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützt:
Notfalldatenmanagement (NFDM) und elektronischer Medikationsplan (eMP)
Elektronische Patientenakte (ePA)
(Praxen, die nicht die ePA 2.0 vorhalten, drohen vorerst keine Sanktionen. Das hat das BMG mitgeteilt. Erst ab Bereitstellung der Version 3.0, die für Januar 2025 geplant ist, müssen Ärzte und Psychotherapeuten diese nachweisen, damit ihre TI-Pauschale nicht gekürzt wird.
Kommunikation im Medizinwesen (KIM) (Therapeutische Praxen müssen KIM ab dem 1. März 2024 vorhalten)
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Ab dem 1. März 2024: Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)
Praxen müssen laut aktueller Gesetzespläne eArztbriefe ab Anfang 2024 mindestens empfangen können. Zusätzlich soll Praxen die TI-Pauschale gekürzt werden, wenn sie ab März 2024 nicht für den eArztbrief vorbereitet sind.
Ab dem 1. Januar 2024: Elektronische Verordnungen (eRezept)
Hinweis: Für folgende Fachgruppen führt das Fehlen der Fachanwendungen NFDM, eMP, eAU und eRezept nicht zu einer Kürzung/Streichung der TI-Monatspauschale:
Psychologische Psychotherapeuten/ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Arztgruppen ohne pers. Arzt-Patientenkontakt:
- Laboratoriumsmedizin
- Mikrobiologie
- Pathologie
Komponenten und Dienste
Voraussetzung für den Erhalt der TI-Pauschale ist laut BMG-Verordnung außerdem die Ausstattung mit den folgenden Komponenten und Diensten:
Konnektor inkl. gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. in Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen oder TI-Gateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors
EHealth-Kartenterminal(s) inkl. gSMC-KT
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) oder eID für Ärzte mit gematik-Zulassung
SMC-B (Praxisausweis) oder SM-B oder eID für Vertragsarztarztpraxen mit gematik-Zulassung
Die Auszahlung der Pauschalen erfolgt weiterhin über die KVNO.
Praxen haben dabei laut BMG vor der ersten Zahlung gegenüber der KVNO die funktionsfähige Ausstattung mit den erforderlichen Anwendungen,
Komponenten und Diensten nachzuweisen. Den Nachweis erbringen Sie, in dem Sie am Ende des Quartals Ihre Abrechnung einreichen.
Anträge auf Erstattung der Monatspauschale sind nicht notwendig.
Der Abrechnungsdatensatz der Quartalsabrechnung enthält alle relevanten Informationen über den TI Anschluss und die Ausstattung der Betriebsstätten mit den einzelnen Fachanwendungen. Die Monatspauschalen werden jeweils quartalsweise mit dem Honorarbescheid erstattet, erstmals für das Quartal 3/2023. Der Honorarbescheid enthält eine Anlage aus der sich die Berechnung der Monatspauschalen ergibt.