Elektronische Signaturverfahren
Die eAU, das eRezept und der eArztbrief müssen mit einer eSignatur signiert werden.
Unterschieden wird hier zwischen der Komfort- und Stapelsignatur.
Im Gesundheitswesen wird die elektronische Unterschrift die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur (QES) genutzt um z. B. eArztbriefe, die eAU und das eRezept zu signieren. Die Qualifizierte Signatur ersetzt die handschriftliche Unterschrift in der digitalen Welt und bietet ein hohes Sicherheitsniveau.
Ärzte und Psychotherapeuten benötigen für die Nutzung der Signatur:
eHBA G2/ ePtA + PIN
ePA-Konnektor (PTV 4+) (Einmalige Aktivierung im Konnektor)
Kartenterminal für die tägliche PIN-Eingabe
Update Ihre PVS zur Aktivierung der Komfortsignatur
Persönlichen Zugang im PVS, dem der eHBA/ ePtA zugeordnet werden kann (Dies gilt auch für Weiterbildungs-/ Entlastungsassistenten und Vertreter)
Zusätzliche Authentifizierung im PVS (z. B. Passwort, Fingerprint, Gesichtserkennung, …) (Bei Nutzung der Komfortsignatur erforderlich)
Um die Signatur im Praxisalltag auszulösen muss der eHBA/ ePtA in das Kartenterminal gesteckt werden, der Arzt/ Therapeut muss sich im PVS Authentifizieren. Nachdem im PVS das jeweilige Dokument (eAU, eRezept oder eArztbiref) wie gewohnt erstellt wurde, wird zum auslösen der Signatur noch eine PIN-Eingabe benötigt. Die Erstellung der QES erfolgt im PVS und wird über den Konnektor gesteuert. Dieses Verfahren nennt sich Einzelsignatur.
Hinweis: Der Signaturerstellungsprozess kann sich je nach PVS-Anbieter variieren.
Übersicht Signaturverfahren
Einzelsignatur: Eine PIN-Eingabe zum Signieren eines einzelnen Dokuments
Stapelsignatur: Eine PIN-Eingabe zum Signieren mehrerer Dokumente (Stapel) direkt hintereinander (in einem Schritt)
Komforsignatur: Eine PIN-Eingabe zum Signieren mehrerer Dokumente (bis zu 250) über einen längeren Zeitraum (bis zu 24 Stunden)
Da die Einzelsignatur im Praxisalltag zu aufwändig wäre wurden zwei praxistaugliche Lösungen geschaffen die Komfort- und Stapelsignatur.
Die Stapelsignatur ist eine Form der Mehrfachsignatur. Sie bietet die Möglichkeit bis zu 250 Dokumente gleichzeitig qualifiziert elektronisch zu signieren. Oft wird diese beim Versand von eArztbriefen genutzt, da diese über den ganzen Tag gesammelt werden können und Abends in einem Rutsch/ Stapel mit einer PIN-Eingabe signiert werden können. Benötigt wird hierzu der eHBA/ ePtA und der dazugehörigen PIN.
Bei der eAU wäre dieses Verfahren auch möglich, da es ausreicht, alle an einem Tag gesammelten AU-Bescheinigungen einmal täglich an die Krankenkassen zu senden. Jedoch kann nicht direkt auf Störung der TI reagiert werden. Dies beinhaltet dann mehr Aufwand im Praxisalltag z. B. bei der eAU das der Durchschlag für die Krankenkasse von Ihnen per Post an die Krankenkasse versendet werden müsste, wenn der Patient nicht mehr in der Praxis ist.
Die Komfortsignatur ermöglicht das zeitlich versetzte Signieren über den Arbeitsalltag verteilt, wenn es benötigt wird. Bei diesem Verfahren können mit einer PIN-Eingabe und einmaliger zusätzlicher Authentifizierung in Ihrer Praxissoftware (Passwort, Fingerprint, Gesichtserkennung,..), für einen längeren Zeitraum (max. 24 Stunden), jeweils bis zu 250 Signaturen über den Tag verteilt durchgeführt werden. So ist es möglich komfortabel die eAU und eRezepte zu signieren und bei Fehlermeldungen im Rahmen der Datenübermittlungen direkt zu reagieren, die aufgrund einer TI-Störung auftreten können. Im Falle der Ausstellung einer eAU kann der Arzt dem Patienten, dann z. B. den Ausdruck der Ausfertigung für die Krankenkasse mitgeben.
Die Komfortsignatur ist mit dem PTV4+-Konnektor möglich, der inzwischen flächendeckend verfügbar ist.
Praxisbeispiel für die Nutzung im Behandlungsraum
Schritte im Detail
Hinweis: Jeder Arzt/ Weiterbildungs-/ Entlasstungsasissten und Vertreter benötigt seinen eigenen Zugang im PVS damit der eHBA eindeutig zugeordnet und eingerichtet werden kann. Der eHBA ist eine personenbezogene Signaturkarte, die Weitergabe ist untersagt!
Hinweis: Bei eRezepten wird eine Signatur für jedes verordnete Medikament benötigt (max. 3 pro eRezept), das heißt, dass Sie ggf. pro Tag eine weitere Komfortsignatur auslösen müssen, wenn die 250 Signaturen aufgebraucht sind.
Die Komfortsignatur kann über das Netzwerk an unterschiedlichen Arbeitsplätzen (auch Remote-PIN-Arbeitsplatz) verwendet und aktiviert werden. Dabei wird der eHBA zentral (im geschützten Bereich, z. B. Serverraum) in ein Kartenterminal gesteckt, das von allen Arbeitsplätzen in der Praxis per Netzwerk angesteuert werden kann. Der eHBA wird durch PIN-Eingabe am Kartenterminal freigeschaltet. Diese Eingabe kann an jedem Kartenterminal im Praxisnetzwerk durchgeführt werden. Da für das Auslösen einer Signatur, bei noch übrigen Signaturen (bis zu 250) keine erneute PIN-Eingabe erforderlich ist, kann die Komfortsignatur in verschiedenen Behandlungszimmern genutzt werden, auch wenn dort kein Kartenterminal steht. Die Auslösung der QES erfolgt über das PVS und das alternative Authentifizierungsmerkmal.
Praxisbeispiel für die Nutzung an mehreren Arbeitsplätzen (Netzwerk)
Hinweis: Für die Nutzung der Komfortsignatur muss der eHBA dauerhaft in einem geschützten Bereich gesteckt bleiben (z. B. Serverraum), wird dieser entfernt wird die Komfortsignatur unterbrochen und eine erneute PIN-Eingabe muss erfolgen.
Hinweis: Ein Kartenterminal (KT) muss den Signatur-Arbeitsplätzen nicht zugeordnet sein. Aber mind. ein Arbeitsplatz mit KT für PIN-Eingabe ist erforderlich.