To-do-Listen
Eine Übersicht der technischen Voraussetzungen für alle TI-Anwendungen finden Sie hier.

Binden Sie sich an die Telematikinfrastruktur an. Bestellen Sie das TI-Bundle (Konnektor bzw. TI-Gateway, eHealth-Kartenterminal und TI-Module) bei Ihrem Praxisverwaltungssystem Anbieter.
Bestellen Sie den eHBA/ ePTA über Ihre Kammer. Diesen benötigen Sie für die Signatur von eArztbriefen, der eAU, eRezepten und für den Zugriff auf die ePA.
- Bestellen Sie die SMC-B Karte (Praxisausweis), beim jeweiligen Kartenherstellter. Die SMC-B Karte ist für die TI-Installation zwingend notwendig, daher sollte diese frühzeitig bestellt werden. Lieferzeiten für die SMC-B Karte liegen derzeit bei 2-6 Wochen.
Planen Sie frühzeitig einen Installationstermin und lassen Sie dann die TI einrichten.
Empfehlenswert: zusätzliche Kartenterminals für effektiven Einsatz der Komfortunterschrift
Reichen Sie zum Ende des Quartals Ihre Honorarabrechnung ein. Die TI-Pauschalen werden im Rahmen Ihrer eingereichten Abrechnung ermittelt und mit Ihrer Honorarabrechnung automatisiert quartalsweise ausgezahlt.
Bestellen Sie das KIM-Modul und die gewünschte KIM-Anwendung bei Ihrem Praxisverwaltungssystem-Anbieter.
Bestellen Sie die E-Mail-Adresse für KIM bei Ihrem KIM-Dienst (Ihr PVS oder ein beliebig anderer KIM-Anbieter).
In der Regel benötigen Sie nur eine KIM-Adresse, die für die Praxis mit der SMC-B Karte verknüpft wird. Aus organisatorischen Gründen können Sie auch mehrere KIM-Adressen bestellen. Auch persönliche KIM-Adressen (verknüpft mit dem eHBA) sind möglich.
Nach Erhalt der Zugangsdaten: Richten Sie KIM innerhalb von 96 Stunden nach der Registrierung der KIM-Adresse in Ihr PVS ein, sonst muss der Registrierungsprozess wiederholt werden.
Voraussetzung für die Versendung eines eArztbriefes ist die Einrichtung einer KIM-Adresse.
Für die digitale Übermittlung der eAU benötigen Sie eine KIM-Adresse.
Im Ersatzverfahren benötigen Sie keine Musterformulare. Die Style-Sheets werden auf normalen Papier ausgedruckt
Nutzerspezifische Voraussetzungen zum Einrichten der ePA

Quelle: gematik GmbH
Hinweis: Es muss mindestens ein eHBA pro BSNR vorliegen (§339 Absatz 3, Satz 1 SGB V und Änderung des §397 (neu) Absatz 1 Nr. 3 SGB V gemäß DVPGM).
Zusammenspiel aller relevanter Komponenten

Quelle: gematik GmbH
Bestellen Sie das ePA-Modul bei Ihrem Praxisverwaltungssystem-Anbieter.
Ein Drucker, der den eRezept-Tokenausdruck mit mindestens 300 dpi drucken kann (auch Tintenstrahldrucker möglich)
eGK der neuesten Generation (Near Field Communication (NFC) fähig)
Patienten-PIN der eGK (nach Identifikation bei der Krankenkasse)
Patienten-App (gematik-App) (Authentifizierung am eRezept-Server)
NFC-fähiges Smartphone
Installation des eRezept-Moduls im Praxisverwaltungssystem.
Bestellen Sie das eMP-Modul bei Ihrem Praxisverwaltungssystem-Anbieter.
Um den eMP auf die Gesundheitskarte schreiben zu können, benötigen Sie die Einwilligung des Patienten und die Eingabe der Patienten-PIN.
Bestellen Sie das NFDM-Modul bei Ihrem Praxisverwaltungssystem-Anbieter.
Um den NFDM auf die Gesundheitskarte schreiben zu können, benötigen Sie die Einwilligung des Patienten und ggf. die Eingabe der Patienten-PIN (nur wenn der Patient die PIN aktiviert hat).
Benötigt von seiner Krankenkasse eine TI-Messenger ID.
Benötigt von seiner Krankenkasse den TI-Messenger Client.
Bestellung eines TI-M Accounts beim Provider.
Kündigen Sie frühzeitig den TI-Pflege- und Wartungsvertrag und ggf. den KIM-Vertrag bei Ihrem PVS-/ KIM-Anbieter.
Erfragen Sie bei Ihrem PVS-Anbieter, ob dieser den Konnektor über die Sicherelieferkette bei Ihnen in der Praxis abholt oder ob Sie den Konnektor per Retoure an den PVS-Anbieter zurückschicken müssen. (Der Konnektor muss ordnungsgemäß entsorgt werden!)
Kündigen Sie die Verträge der SMC-B Karte und des eHBA/ ePtA, wenn Sie Ihre Praxis schließen oder die ärztliche Tätigkeit beenden. Die SMC-B Karte muss zusätzlich noch von Ihnen bei Ihrem Karten-Anbieter zur Beendigung der Tätigkeit gesperrt werden.