Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Der elektronische Medikationsplan (eMP) wird auf der eGK gespeichert. Dieser kann bald auch in die ePA für alle übertragen werden.

Der eMP ist die digitale Version des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Der eMP wird auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Voraussichtlich ab Juli 2025 wird dieser in die ePA für alle überführt.

  • Hinweis: Der eMP wird ab dem 1. Oktober 2024 technisch in eine eigenständige Anwendung innerhalb der TI überführt, die nicht mehr auf der eGK gespeichert wird.

Inhalte des eMP

Quelle: gematik GmbH

Der eMP kann von Ärzten und Apothekern aktualisiert werden. Psychotherapeuten hingegen haben nur lesenden Zugriff.

Quelle: gematik GmbH

Anspruch auf die Erstellung und Aktualisierung eines eMP haben Versicherte, die mindestens drei verschreibungspflichtige Medikamente dauerhaft – das heißt (voraussichtlich) für einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen oder länger – anwenden.

Die Nutzung ist für Patientinnen und Patienten freiwillig. Der Patient muss zustimmen, dass ein eMP erstellt wird. Zudem muss der Patient stets einwilligen, bevor Ärzte oder Apotheker die Daten einsehen, aktualisieren und löschen.

Musteransicht des BMP

Quelle: KBV

Der eMP ist für Vertragsärzte gemäß Paragraph 29a BMV-Ä verpflichtend seit Inkrafttreten zum 1. April 2021.

Nach § 358 SGB 5 (8) Der eMP wird ab dem 1. Oktober 2024 technisch in eine eigenständige Anwendung innerhalb der TI überführt, die nicht mehr auf der eGK gespeichert wird. Ärzte haben ab diesem Zeitpunkt auf Verlangen des Versicherten und mit dessen Einwilligung die Daten, die im eMP auf der eGK gespeichert sind zu löschen. Erteilt der Versicherte seine Einwilligung nicht, bleibt der eMP mindestens bis zum 1. Januar 2025 und anschließend so lange auf der eGK gespeichert, bis diese ihre Gültigkeit verliert.

Nichtärztliche Psychotherapeuten können auf Wunsch und mit Einwilligung/Autorisierung des jeweiligen Patienten lesend auf den eMP zugreifen.

Je nach Anbieter ist der eMP seit Q3/2020 verfügbar.

  • Hinweis: Für folgende Fachgruppen führt das Fehlen der Fachanwendung eMP nicht zu einer Kürzung/Streichung der Monatspauschale:

  • Psychologische Psychotherapeuten/ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten

  • Arztgruppen ohne pers. Arzt-Patientenkontakt:

    • Laboratoriumsmedizin
    • Mikrobiologie
    • Pathologie
  • Reisende Anästhesisten

  • Radiologie

  • Nuklearmedizin

  • Humangenetik

  • Transfusionsmedizin

  • Strahlentherapie