Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Der elektronische Medikationsplan (eMP) wird auf der eGK gespeichert. Dieser kann bald auch in die ePA übertragen werden.

Der eMP ist die digitale Version des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP). Der eMP wird auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert.
Inhalte des eMP

Quelle: gematik GmbH
Der eMP kann von Ärzten und Apothekern aktualisiert werden. Psychotherapeuten hingegen haben nur lesenden Zugriff.

Quelle: gematik GmbH
Anspruch auf die Erstellung und Aktualisierung eines eMP haben Versicherte, die mindestens drei verschreibungspflichtige Medikamente dauerhaft – das heißt (voraussichtlich) für einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen oder länger – anwenden.
Die Nutzung ist für Patientinnen und Patienten freiwillig. Der Patient muss zustimmen, dass ein eMP erstellt wird. Zudem muss der Patient stets einwilligen, bevor Ärzte oder Apotheker die Daten einsehen, aktualisieren und löschen.
Musteransicht des BMP

Quelle: KBV
Der eMP ist für Vertragsärzte gemäß Paragraph 29a BMV-Ä verpflichtend seit Inkrafttreten zum 1. April 2021.
Nichtärztliche Psychotherapeuten können auf Wunsch und mit Einwilligung/Autorisierung des jeweiligen Patienten lesend auf den eMP zugreifen.
Hinweis: Für Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Facharztgruppen ohne persönlichen Arzt/Patientenkontakt und reisende Anästhesisten ist die Fachanwendung eMP nicht verpflichtend und führt somit zu keiner Kürzung/Streichung der Monatspauschale. Ausnahmen für weitere Fachgruppen werden derzeit geprüft.
Je nach Anbieter ist der eMP seit Q3/2020 verfügbar.

Quelle: gematik GmbH