Notfalldaten Management (NFDM)
Das Notfalldatenmanagement wird derzeit noch auf der eGK gespeichert. Zukünftig kann der NFDM in die ePA übertragen werden.
Das Notfalldatenmanagement (NFDM) besteht aus dem Notfalldatensatz (NFD) und dem Datensatz persönliche Erklärung (DPE).
Der Notfalldatensatz beinhaltet
Der NFD wird in der Regel auf die eGK geschrieben, dieser kann auch in die Patientenkurzakte der ePA überführt werden, wenn die technischen Voraussetzung bei der Praxis und beim Patienten vorliegen.
Die Verpflichtung für Vertragsärzte besteht seit Inkrafttreten des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) am 19. Oktober 2020.
Nach Auslegung der KBV muss eine Vertragsarztpraxis NFDM auf Wunsch des Patienten durchführen, wenn die hierfür notwendigen TI-Komponenten für die Praxis beschaffbar sind.
Je nach Anbieter ist der NFDM seit Q3/2020 verfügbar.
Hinweis: Für folgende Fachgruppen führt das Fehlen der Fachanwendung NFDM nicht zu einer Kürzung/Streichung der Monatspauschale:
Psychologische Psychotherapeuten/ Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Arztgruppen ohne pers. Arzt-Patientenkontakt:
- Laboratoriumsmedizin
- Mikrobiologie
- Pathologie
Reisende Anästhesisten
Radiologie
Nuklearmedizin
Humangenetik
Transfusionsmedizin
Strahlentherapie