Notfalldaten Management (NFDM)
Das Notfalldatenmanagement wird derzeit noch auf der eGK gespeichert. Zukünftig kann der NFDM in die ePA übertragen werden.

Das Notfalldatenmanagement (NFDM) besteht aus dem Notfalldatensatz (NFD) und dem Datensatz persönliche Erklärung (DPE).

Quelle: gematik GmbH
Der Notfalldatensatz beinhaltet

Quelle: gematik GmbH
Der NFD wird in der Regel auf die eGK geschrieben, dieser kann auch in die Patientenkurzakte der ePA überführt werden, wenn die technischen Voraussetzung bei der Praxis und beim Patienten vorliegen.
Die Verpflichtung für Vertragsärzte besteht seit Inkrafttreten des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) am 19. Oktober 2020. Für nichtärztlich tätige Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten besteht keine Verpflichtung.
Allerdings wird im Gesetz kein konkretes Datum als Frist benannt (wie z.B. bei der ePA oder beim eRezept). Nach Auslegung der KBV muss eine Vertragsarztpraxis NFDM auf Wunsch des Patienten durchführen, wenn die hierfür notwendigen TI-Komponenten für die Praxis beschaffbar sind.
Je nach Anbieter ist der NFDM seit Q3/2020 verfügbar.

Quelle: gematik GmbH