Ja. Auf Wunsch des Patienten kann eine Vertreter-PIN durch die Krankenkasse auf der eGK eingerichtet werden.
Ein vom Patienten bestimmter Vertreter (kann auch der Hausarzt sein) kann so mit dessen eGK den elektronischen Medikationsplan zum Beispiel im Krankenhaus zur Nutzung freigeben.
Sollte der Patient eine neue eGK erhalten, muss die Vertreter-PIN neu eingerichtet werden, sofern sie weiterhin angewendet werden soll.