Die Übernahme des Konnektors bei einem Inhaberwechsel der Praxis ist grundsätzlich möglich. Hierzu sind vier Schritte erforderlich:

  • Es muss ein Übergabe-Vertrag für den Konnektor geschlossen werden, in dem bestätigt wird, dass der Konnektor im laufenden Praxisbetrieb weiter genutzt und an den Nachfolger übergeben wird.
  • Der Pflege- und Wartungsvertrag muss auf den Nachfolger überschrieben werden.
  • Es muss eine neue SMC-B-Karte bestellt werden, wenn sich die BSNR geändert hat. Die alte SMC-B-Karte kann nicht an den Nachfolger übergeben werden.
  • Der Konnektor muss zurückgesetzt und neu installiert werden.

Sprechen Sie bitte vor der Übernahme frühzeitig mit Ihrem PVS-Anbieter. Für den Konnektor ist durch den Verkäufer (oder seinen IT-Dienstleister) eine De-Registrierung des Konnektors notwendig, wie durch die gematik gefordert. Der Käufer muss vor einer erneuten Inbetriebnahme die Unversehrtheit des Konnektors prüfen (Gehäuse-Siegel).

Vor einer solchen Entscheidung empfehlen wie Ihnen ein Gespräch mit der IT-Beratung. Kontaktieren Sie uns unter it-beratung@kvno.de.