Ja. Auch wenn ermächtigte Ärzte bereits eine SMC-B-Karte besitzen, benötigt das Krankenhaus trotzdem eine eigene SMC-B-Karte plus eine Ersatz-SMC-B-Karte.
Ja. Auch wenn ermächtigte Ärzte bereits eine SMC-B-Karte besitzen, benötigt das Krankenhaus trotzdem eine eigene SMC-B-Karte plus eine Ersatz-SMC-B-Karte.