Die Krankenkassen leiten heute schon Daten der AU an Arbeitgeber weiter (Arbeitgeberverfahren). Der Prozess wird lediglich digitalisiert. Der fachliche Inhalt zur AU bleibt unverändert.
Die Krankenkassen leiten heute schon Daten der AU an Arbeitgeber weiter (Arbeitgeberverfahren). Der Prozess wird lediglich digitalisiert. Der fachliche Inhalt zur AU bleibt unverändert.