Nein. Da auf der Versichertenkarte die Institutskennung (IK) und die Versicherungskennnummer (VKNR) hinterlegt ist, kann bei der Erstellung der eAU diese vom Praxisverwaltungsprogramm automatisch eindeutig der Krankenkasse zugeordnet werden.
Nein. Da auf der Versichertenkarte die Institutskennung (IK) und die Versicherungskennnummer (VKNR) hinterlegt ist, kann bei der Erstellung der eAU diese vom Praxisverwaltungsprogramm automatisch eindeutig der Krankenkasse zugeordnet werden.