Es besteht eine Pflicht zur Dokumentation, welche konkrete Person auf die elektronische Patientenakte zwecks Löschung zugriffen hat. Dies liegt daran, dass systemseitig etwaige Zugriffe nur bezogen auf die jeweilige Institution, z. B. Name der Arztpraxis, Abteilung des Krankenhauses, protokolliert werden.

Hinweis der gematik