Voraussetzung für eine PIN-Vergabe ist eine eGK mit NFC-Funktion, die Sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern können.

(Seit Ende 2020 statten alle Krankenkassen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit der NFC-Technologie aus. NFC steht für „Near Field Communication“ und bedeutet, dass der Datenaustausch auch kontaktlos erfolgen kann.)

Für die PIN-Vergabe müssen Sie sich als Kartenbesitzer eindeutig bei der Krankenkasse authentifizieren (per Video-Ident Verfahren oder durch persönliches Erscheinen in der Geschäftsstelle). Anschließend wird Ihnen die PIN per Post zugesendet.