Die Zahlung der Einmalpauschalen erfolgt jeweils einmal am Monatsende als Sonderzahlung auf die bei uns hinterlegte Bankverbindung der Praxis/des MVZs, ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Bescheiderstellung.
Die Zahlung der Betriebskosten erfolgt jeweils quartalsweise und ist auf dem Quartalsabrechnungsbescheid ersichtlich.
Das Einreichen von Nachweisen ist nicht notwendig. Wir überprüfen anhand Ihrer Abrechnungsdaten im nachhinein, ob Sie berechtigt waren die Pauschalen zu erhalten.
Sollte dies nicht der Fall sein behalten wir die Zahlung wieder ein.