Damit sichergestellt ist, dass nur berechtigte Nutzer Zugang zur TI erhalten, benötigen alle Praxen und sonstigen medizinischen Einrichtungen einen elektronischen Praxis- beziehungsweise Institutionsausweis, in der IT-Sprache auch „Security Module Card Typ B“ (SMC-B-Karte) genannt.

Mittels dieser SMC-B-Karte registrieren sich die Praxen als Institution im Gesundheitswesen an der TI. Neben dem Konnektor und dem stationären Kartenlesegerät ist die SMC-B-Karte somit eine zwingend erforderliche Komponente für den TI-Zugang.