Falls ein Patient, auf dessen eGK sich ein NFD oder eMP befindet, von seiner Krankenkasse eine neue Gesundheitskarte bekommt (z. B. bei einem Wechsel der Krankenkasse oder bei Kartenverlust), enthält die neue Karte grundsätzlich keinen NFD oder eMP, denn NFD oder eMP werden auf der jeweiligen eGK sowie in Kopie beim behandelnden Arzt / Krankenhaus gespeichert. In diesem Fall sollte der Arzt, der zuletzt Notfalldaten auf der eGK des Patienten gespeichert bzw. aktualisiert hatte, die Daten von seinem PVS / KIS beim nächsten Besuch des Patienten auf dessen neue Karte übertragen.