Aus Gründen der Akzeptanz wird vorgesehen, dass Versicherte nicht von sich aus einen Kommunikationskanal via TI-Messenger zu beliebigen Leistungserbringern eröffnen können. Die Eröffnung eines Kanals muss durch den Leistungserbringer initiiert werden bzw. erfolgen können. (Leistungserbringer zu Versicherter und Leistungserbringer zu vielen Versicherten)