Beantragung der Pauschalen über ein Antragsformular
Unmittelbar nach der Installation der TI und dem ersten VSDM laden Sie sich das Antragsformular herunter:
Pauschalenantrag (PDF)
Tragen Sie die BSNR/NBSNR und das Datum des ersten Versichertenstammdatenabgleichs ein und senden Sie uns das Formular per E-Mail oder Fax zu.
Die Auszahlung der Pauschalen für die Erstausstattung erfolgt frühestens acht Wochen nach Eingang des Antrages.
Die Auszahlung der Pauschalen für die Betriebskosten erfolgt dann mit der Restzahlung für das jeweilige Quartal. Die ausgezahlten Pauschalen werden zudem im Honorarbescheid aufgeführt. Zudem werden die Betriebskostenpauschalen für das Quartal der erstmaligen VSDM-Nutzung anteilig berechnet, pro nicht genutztem Monat wird die Pauschale um ein Drittel reduziert.
Wichtig: Damit die Pauschalen für den laufenden Betrieb (Betriebspauschalen, SMC-B, eHBA) jedes Quartal ausgezahlt werden können, ist es wichtig, dass die Praxis den Versichertenstammdatenabgleich auch weiterhin jedes Quartal in jeder Betriebsstätte durchführt. Die KV Nordrhein prüft auch in den zukünftigen Abrechnungen, ob der Prüfnachweis für das VSDM ersichtlich ist, und zahlt dann die Pauschalen für den laufenden Betrieb aus.
Bitte beachten Sie: Folgeanträge (TI-Anwendungen und Updates) stellen Sie bitte über das KVNO-Portal und Services -> Förderantrag Telematik.