Nachdem der Versand einer eAU an die Krankenkasse stattgefunden hat, erhält die Praxis im Gegenzug entweder eine Empfangsbestätigung oder eine entsprechende Fehlermeldung. Somit kann nachvollzogen werden, ob der eAU-Versand erfolgreich war oder nicht. Eine allgemeine Regelung zur Aufbewahrungsfrist dieser Empfangsbestätigungen existiert derzeit nicht. Wir empfehlen allerdings, diese für ca. ein Jahr aufzubewahren.