Für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Rahmen von Hausbesuchen/ Notdienst können Sie vorab in der Praxis unbefüllte Ausdrucke (Stylesheets) aus dem PVS erstellen. Diese können dann beim Hausbesuch/ Notdienst händisch befüllt werden. Die Daten übertragen Sie später in der Praxis in das PVS und schicken sie digital an die Krankenkasse. Alternativ können Sie erst nach dem Hausbesuch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Praxis erstellen und die beiden Ausdrucke per Post an den Patienten versenden.

Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die bei Hausbesuchen ausgestellt werden, muss die Übermittlung der Daten an die Krankenkasse bis zum Ende des folgenden Werktages erfolgen. Wenn Sie also am Freitagabend bei einem Hausbesuch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, haben Sie bis Montagabend Zeit für die digitale Übermittlung der Daten an die Krankenkasse.

Zukünftig sollen auch Notfallpraxen an die TI angebunden werden, so dass hier der Versand der eAU ebenfalls möglich wird. Bis dahin gilt das Ersatzverfahren.

Hinweis: Alle PVS benötigen eine eAU-Zulassung auf dieser Grundlage: Technische Anlage eAU | KBV
Die Pflichtfunktion unter dem Punkt 6-02, Unterpunkt 4 verlangt den Ausdruck der Stylesheets als unbefüllte Blankoformulare. Sollte diese Option in Ihrem PVS noch nicht möglich sein, kontaktieren Sie Ihren PVS-Anbieter. Eine Übersicht, ob Ihr PVS-Anbieter bereits für die eAU zertifiziert ist finden Sie hier.