Es ist nur eine SMC-B-Karte für den Anschluss der Praxis an die Telematik-Infrastruktur notwendig. Diese wird in ein stationäres Kartenlesegerät gesteckt. Gibt es mehrere stationäre Kartenlesegeräte in einer Praxis, ist trotzdem nur eine SMC-B-Karte notwendig. Bitte beachten Sie, dass unabhängig von der Anzahl der stationären Kartenlesegeräte pro Betriebsstätte die Pauschale nur für eine SMC-B-Karte ausgezahlt wird.

Gut zu wissen

  • Pro Betriebsstättennummer muss ein Antrag gestellt werden.
    Es ist leider nicht möglich, mehrere Betriebsstättennummern in einem Kartenantrag anzugeben.
  • Nutzen Sie ein neues mobiles Kartenterminal, wird für dies ebenfalls eine SMC-B-Karte oder ein eHBA ab der Version G2 benötigt.