Der digitale Datensatz der eAU wird vor dem Versand mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA G2) signiert.
Um nicht bei jedem Vorgang die PIN eingeben zu müssen, können Sie per Stapelsignatur signieren, d. h. es werden zum Beispiel abends alle eAUs gleichzeitig signiert und versandt. Alternativ können Sie die Komfortsignatur nutzen. Hierfür geben Sie einmal die PIN ein und haben dann bis zu 250 Signaturen (Gültigkeit max. 24 Stunden) ohne PIN-Eingabe freigeschaltet. Die Signatur wird dann bei Bedarf im Tagesbetrieb z. B. mittels persönlichem Passwort oder personalisierten NFC-Chip vom eHBA-Besitzer direkt über das PVS ausgelöst.

Wir empfehlen die Nutzung der Komfortsignatur, da die eAU-Daten in diesem Fall sofort versandt werden und mögliche technische Probleme direkt erkannt werden können. Hierdurch kann ein für die Praxis aufwändigeres Ersatzverfahren vermieden werden (siehe hierzu „Was ist, wenn die digitale Übermittlung vorübergehend nicht möglich ist?“).

Wenn der eHBA G2 wegen technischer oder sonstiger Probleme, die nicht in der Verantwortung des Arztes liegt, nicht genutzt werden kann, darf mit dem Praxisausweis (SMC-B) signiert werden.