Nach Beantragung der Pauschalen erhalten die Praxen einen Folgebescheid per Post. Dieser wird ca. eine Woche nach Antragsstellung versendet.
In diesem Bescheid werden alle beantragten Pauschalen aufgelistet.
Zum Ende des Quartals erhalten Praxen ein(en) Quartalskonto / Abrechnungsbescheid. In diesem können ebenfalls die aktuell ausgezahlten Pauschalen eingesehen werden.
Eine Leseanleitung der Abrechnungsunterlagen finden die Praxen unter folgendem Link: