Notfalldaten Management (NFDM)
Das Notfalldatenmanagement wird derzeit noch auf der eGK gespeichert. Zukünftig kann der NFDM in die ePA übertragen werden.

Die Verpflichtung für Vertragsärzte besteht seit Inkrafttreten des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) am 19. Oktober 2020.
Allerdings wird im Gesetz kein konkretes Datum als Frist benannt (wie z.B. bei der ePA oder beim eRezept). Nach Auslegung der KBV muss eine Vertragsarztpraxis NFDM auf Wunsch des Patienten durchführen, wenn die hierfür notwendigen TI-Komponenten für die Praxis beschaffbar sind.
Je nach Anbieter ist der NFDM seit Q3/2020 verfügbar.

Quelle: gematik GmbH

Quelle: gematik GmbH