Eine Erstattung für neue Drucker gibt es leider nicht.

Die Anschaffung neuer Drucker ist nicht zwingend erforderlich. Die KBV empfiehlt insbesondere für das eRezept einen Drucker, der mindestens in einer Auflösung von 300 dpi drucken kann. Eine geringere Auflösung oder ein verschmiertes Druckbild kann zu Problemen führen (z. B. beim eRezept beim Scannen der Data-Matrix-Codes in der Apotheke). Die meisten gängigen Standard Drucker haben eine Auflösung von 600 dpi.