5000

Dürfen Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten eRezepte ausstellen?

Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten sind berechtigt, eRezepte auszustellen, solange die ordnungsgemäße Überwachung und Anleitung durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt gewährleistet ist. Die Leistungen der Ärztinnen oder Ärzte in Weiterbildung werden der weiterbildenden Person zugerechnet und diese ist für die Leistungen verantwortlich. Es ist entsprechend [weiterlesen]

Was ist beim Ausstellen von eRezepten im Vertretungsfall zu beachten?

Bei der Ausstellung von eRezepten sind folgende Vertretungskonstellationen zu unterscheiden: Kollegiale Vertretung (nach § 20 Musterberufsordnung): Die/der abwesende Arzt lässt sich von einem fachgleichen Kollegen/in in dessen Praxis vertreten. Die Abrechnung erfolgt über die LANR/BSNR des Vertretenden. Im Datensatz der elektronischen [weiterlesen]

Nach oben