Antragsformulare
Über folgende Anträge können Sie die TI-Pauschalen sowie die erforderlichen Genehmigungen für die Abrechnung beantragen.

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Der Antrag auf Erstattung der Pauschalen für das Konnektorupdate mit dem Notfalldatenmanagement, dem elektronischen Medikationsplan sowie dem KIM Dienst/eArztbrief können Sie nur noch über das KVNO-Portal unter „Services“ -> „Förderantrag Telematik“ stellen. |
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Konnektoren und stationäre Kartenterminals enthalten ein Sicherheitszertifikat, welches nach einer Laufzeit von fünf Jahren seine Gültigkeit verliert. Vor Ablauf dieser Zertifikate müssen die TI-Komponenten zwingend ausgetauscht werden, damit eine Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) und die Nutzung der TI-Anwendungen weiterhin möglich ist.
Für den Austausch des Konnektors sowie einer Sicherheitsmodulkarte eines stationären Kartenterminals werden 2.300€ erstattet.
Werden Sicherheitsmodulkarten für weitere gem. der TI-Finanzierungsvereinbarung geförderten stationären Kartenterminals ausgetauscht, können weitere Pauschalen in Höhe von jeweils 100€ beantragt werden.
Der Antrag kann digital über das Antragsportal https://www.kvnoportal.de/antraege gestellt werden.
- Hinweis: Muss der Konnektor wegen eines irreparablen Defektes vor Ablauf von 3,5 Jahren ausgetauscht werden, kann ein Antrag auf Erstattung für Ersatzanschaffung von defekten Komponenten gestellt werden.
Durch eine aktuelle Änderung der TI-Finanzierungsvereinbarung ist es nun auch möglich Ersatzbeschaffungen für defekte dezentrale Komponenten der TI zu erstatten. Hierfür steht den KVen pro Jahr ein festes Budget zur Verfügung.
Hinweis: Es können auch defekte Komponenten bei denen der Defekt vor 2022 aufgetreten ist erstattet werden.
Erstattet werden können die vorgesehenen Pauschalen der TI-Finanzierungsvereinbarung für defekte Konnektoren, stationäre Kartenterminals sowie mobile Kartenterminals.
Leider nicht erstattet werden können Kosten für die Installation, welche ggf. von einem Dienstleister berechnet werden.
Benötigt wird eine Rechnung über die Ersatzbeschaffung sowie eine Bestätigung des Praxisverwaltungssystemanbieters/ des Dienstleisters vor Ort (DVO), dass der Austausch alternativlos ist, eine Reparatur also nicht möglich war.