Antragsformulare

Über folgende Anträge können Sie die TI-Pauschalen sowie die erforderlichen Genehmigungen für die Abrechnung beantragen.

Der Antrag auf Erstattung der Pauschalen für das Konnektorupdate mit dem Notfalldatenmanagement,
dem elektronischen Medikationsplan sowie dem KIM Dienst/eArztbrief können Sie nur noch über das KVNO-Portal unter „Services“ -> „Förderantrag Telematik“ stellen.

Konnektoren und stationäre Kartenterminals enthalten ein Sicherheitszertifikat, welches nach einer Laufzeit von fünf Jahren seine Gültigkeit verliert. Vor Ablauf dieser Zertifikate müssen die TI-Komponenten zwingend ausgetauscht werden, damit eine Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) und die Nutzung der TI-Anwendungen weiterhin möglich ist.

  • Für den Austausch des Konnektors sowie einer Sicherheitsmodulkarte eines stationären Kartenterminals werden 2.300€ erstattet.

  • Werden Sicherheitsmodulkarten für weitere gem. der TI-Finanzierungsvereinbarung geförderten stationären Kartenterminals ausgetauscht, können weitere Pauschalen in Höhe von jeweils 100€ beantragt werden.

Durch eine aktuelle Änderung der TI-Finanzierungsvereinbarung ist es nun auch möglich Ersatzbeschaffungen für defekte dezentrale Komponenten der TI zu erstatten. Hierfür steht den KVen pro Jahr ein festes Budget zur Verfügung.

  • Hinweis: Es können auch defekte Komponenten bei denen der Defekt vor 2022 aufgetreten ist erstattet werden.

  • Erstattet werden können die vorgesehenen Pauschalen der TI-Finanzierungsvereinbarung für defekte Konnektoren, stationäre Kartenterminals sowie mobile Kartenterminals.

  • Leider nicht erstattet werden können Kosten für die Installation, welche ggf. von einem Dienstleister berechnet werden.

  • Benötigt wird eine Rechnung über die Ersatzbeschaffung sowie eine Bestätigung des Praxisverwaltungssystemanbieters/ des Dienstleisters vor Ort (DVO), dass der Austausch alternativlos ist, eine Reparatur also nicht möglich war.