Technische Voraussetzungen und To-do-Listen
Eine Übersicht der technischen Voraussetzungen für alle TI-Anwendungen finden Sie hier.
Anbindung an die Telematikinfrastruktur
Update Ihres Konnektors auf die aktuellste Version (PTV 5) – nach vorheriger Absprache mit Ihrem Softwarehaus
eHBA G2 für die Signatur der eArztbriefe, eAU und eRezepten und den Zugriff auf die ePA
Empfehlenswert: zusätzliche Kartenterminals in Ihren Behandlungsräumen
Binden Sie sich an die Telematikinfrastruktur an. Bestellen Sie das TI-Bundle (Konnektor, eHealth-Kartenterminal und TI-Module) bei Ihrem Praxisverwaltungssystem Anbieter.
Bestellen Sie den eHBA/ ePTA über Ihre Kammer, für die Signatur von eArztbriefen, der eAU, eRezepten und für den Zugriff auf die ePA.
- Bestellen Sie die SMC-B Karte (Praxisausweis), beim jeweiligen Kartenherstellter. Die SMC-B Karte ist für die TI-Installation zwingend notwendig, daher sollte diese frühzeitig bestellt werden. Lieferzeiten für die SMC-B Karte liegen derzeit bei 2-4 Wochen.
Planen Sie frühzeitig einen Installationstermin und lassen Sie dann die TI einrichten.
Updaten Sie Ihren Konnektor – nach vorheriger Absprache mit Ihrem Softwarehaus – auf die aktuelle Version (PTV 5).
Reichen Sie zum Ende des Quartals Ihre Honorarabrechnung ein. Die TI-Pauschalen und Genehmigung werden im Rahmen Ihrer eingereichten Abrechnung ermittelt und mit Ihrer Honorarabrechnung automatisiert quartalsweise ausgezahlt.
Prüfen Sie, ob der vorhandene Konnektor funktionsfähig ist und übernommen werden kann.
Bitte bedenken Sie, dass die Konnektoren nur für eine Laufzeit von 5 Jahren genutzt werden können, daher sollten Sie nur Konnektoren übernehmen die maximal 1-2 Jahre im Einsatz sind.Wenn Sie Ihr PVS wechseln möchten, prüfen Sie, ob der alte Konnektor mit dem neuen PVS kompatibel ist.
Schließen Sie mit dem Praxisabgeber einen Übernahmevertrag für den Konnektor ab, in dem aufgeführt wird, dass der Konnektor im bestehenden Praxisbetrieb verbleibt.
Übernehmen Sie den TI-Wartungs- und Pflegevertrag Ihres Vorgängers, wenden Sie sich hierzu an Ihren PVS-Anbieter.
Da sich bei der Übernahme der Praxis die BSNR ändert, müssen Sie einen neuen Praxisausweis (SMC-B Karte) bestellen.
Sobald die neue SMC-B Karte vorliegt, lassen Sie den Konnektor zurücksetzen und neuinstallieren.
Bitte beachten: Wenn Ihre Praxis bereits eine KIM-Adresse nutzt, muss diese ebenfalls neu eingerichtet werden, da diese mit der SMC-B Karte verknüpft ist.
Kündigen Sie frühzeitig den TI-Pflege- und Wartungsvertrag und ggf. den KIM-Vertrag bei Ihrem PVS-/ KIM-Anbieter.
Erfragen Sie bei Ihrem PVS-Anbieter, ob dieser den Konnektor über die Sicherelieferkette bei Ihnen in der Praxis abholt oder ob Sie den Konnektor per Retoure an den PVS-Anbieter zurückschicken müssen. (Der Konnektor muss ordnungsgemäß entsorgt werden!)
Kündigen Sie die Verträge der SMC-B Karte und des eHBA/ ePtA, wenn Sie Ihre Praxis schließen oder die ärztliche Tätigkeit beenden. Die SMC-B Karte muss zusätzlich noch von Ihnen bei Ihrem Karten-Anbieter zur Beendigung der Tätigkeit gesperrt werden.
Vertrag mit KIM-Dienst-Anbieter, der eine KIM-(E-Mail)-Adresse vergibt und ein KIM-Client-Modul zur Verfügung stellt
Zugangsdaten und E-Mailadresse für den KIM-Dienst (Verzeichnisdienst)
Modul eArztbrief in Ihrem Praxisverwaltungssystem
Wählen Sie einen KIM-Anbieter aus.
Bestellen Sie das KIM-Modul und die gewünschte KIM-Anwendung bei Ihrem Praxisverwaltungssystem-Anbieter.
Bestellen Sie die Zugangsdaten und E-Mail-Adresse für KIM bei Ihrem KIM-Dienst (Verzeichnisdienstanbieter).
Richten Sie KIM innerhalb von 96 Stunden nach der Registrierung der KIM-Adresse in Ihr PVS ein, sonst muss der Registrierungsprozess wiederholt werden.
- Reichen Sie zum Ende des Quartals Ihre Honorarabrechnung ein. Die TI-Pauschalen und Genehmigung werden im Rahmen Ihrer eingereichten Abrechnung ermittelt und mit Ihrer Honorarabrechnung automatisiert quartalsweise ausgezahlt.
Vertrag mit KIM-Dienst-Anbieter, der eine KIM-(E-Mail)-Adresse vergibt und ein KIM-Client-Modul zur Verfügung stellt
Zugangsdaten und E-Mailadresse für den Verzeichnisdienst
KIM und eAU-Modul in Ihrem Praxisverwaltungssystem
Wählen Sie einen KIM-Anbieter aus.
Bestellen Sie das KIM und eAU-Modul bei Ihrem Praxisverwaltungssystem-Anbieter.
Bestellen Sie die Zugangsdaten und E-Mail-Adresse für KIM bei Ihrem KIM-Dienst (Verzeichnisdienstanbieter).
Richten Sie KIM innerhalb von 96 Stunden nach der Registrierung der KIM-Adresse in Ihr PVS ein, sonst muss der Registrierungsprozess wiederholt werden.
eMP-Modul in Ihrem Praxisverwaltungssystem
Arzneimittel-Datenbank
Patienten-PIN der eGK, da bei eMP der Patienten-PIN standardmäßig aktiviert ist
Bestellen Sie das eMP-Modul bei Ihrem Praxisverwaltungssystem-Anbieter.
Um den eMP auf die Gesundheitskarte schreiben zu können, benötigen Sie die Einwilligung des Patienten und die Eingabe der Patienten-PIN.
Nutzerspezifische Voraussetzungen zum Einrichten der ePA
Hinweis: Es muss mindestens ein eHBA pro BSNR vorliegen (§339 Absatz 3, Satz 1 SGB V und Änderung des §397 (neu) Absatz 1 Nr. 3 SGB V gemäß DVPGM).
Das ePA-Update (PTV4) für den Konnektor und das ePA-Modul sind zwingend erforderlich.
Für die Nutzung der ePA 2.0 ist das ePA-Update (PTV5, mit MIO) erforderlich (Voraussichtlich in Q1/2022 verfügbar).
Zusammenspiel aller relevanter Komponenten
Bestellen Sie das ePA-Modul bei Ihrem Praxisverwaltungssystem-Anbieter.
Prüfen Sie bei der nächsten Abrechnung im Prüfmodul Ihrer Praxissoftware, ob Sie ePA-ready sind (siehe Punkt „ ePA-ready Status prüfen“).
Praxisverwaltungssystem-Update für das eRezept (Verordnungssoftware)
Ein Drucker, der den Tokenausdruck mit mindestens 300 dpi drucken kann (auch Tintenstrahldrucker möglich)
- eGK (auch ältere Versionen sind nutzbar)
eGK der neuesten Generation (Near Field Communication (NFC) fähig)
Patienten-PIN der eGK
Patienten-App (gematik-App) (Authentifizierung am eRezept-Server)
NFC-fähiges Smartphone
Updaten Sie Ihr Praxisverwaltungssystem – nach vorheriger Absprache mit Ihrem Softwarehaus.
Vertrag mit KIM-Dienst-Anbieter, der eine KIM-(E-Mail)-Adresse vergibt und ein KIM-Client-Modul zur Verfügung stellt
Zugangsdaten und E-Mailadresse für den Verzeichnisdienst
KIM-Modul in Ihrem Praxisverwaltungssystem
Wählen Sie einen KIM-Anbieter aus.
Bestellen Sie das KIM-Modul und die gewünschte KIM-Anwendung bei Ihrem Praxisverwaltungssystem-Anbieter.
Bestellen Sie die Zugangsdaten und E-Mail-Adresse für KIM bei Ihrem KIM-Dienst (Verzeichnisdienstanbieter).
Richten Sie KIM innerhalb von 96 Stunden nach der Registrierung der KIM-Adresse in Ihr PVS ein, sonst muss der Registrierungsprozess wiederholt werden.
PVS-Modul für die ePA 2.0
Je eingesetzter MIO (eImpfpass, eMutterpass, eU-Heft) PVS-Modul
Updaten Sie Ihren Konnektor auf die Version PTV 5 für die ePA 2.0.
Bestellen Sie das jeweilige PVS-Modul für die von Ihnen gewünschte MIO (eImpfpass, eMutterpass, eU-Heft) bei Ihrem Praxisverwaltungssystem-Anbieter.
NFDM-Modul in Ihrem Praxisverwaltungssystem
- Ggf. Eingabe der Patienten-PIN (wenn der Patient die PIN aktiviert hat)
Bestellen Sie das NFDM-Modul bei Ihrem Praxisverwaltungssystem-Anbieter.
Um den NFDM auf die Gesundheitskarte schreiben zu können, benötigen Sie die Einwilligung des Patienten und ggf. die Eingabe der Patienten-PIN.
Anbindung an die TI
Benötigt von seiner Krankenkasse eine TI-Messenger ID.
Benötigt von seiner Krankenkasse den TI-Messenger für den Zugriff auf die ePA.
Aktuell liegen noch keine Informationen vor.