Antragsformulare

Über folgende Anträge können Sie die TI-Pauschalen aufgrund der bis 30. Juni 2023 gültigen TI-Finanzierungsvereinbarung nur noch beantragen, wenn die Anspruchsvoraussetzung bis 30. Juni2023 entstanden ist.

Der Antrag auf Erstattung der Pauschalen für das Konnektorupdate mit dem Notfalldatenmanagement,
dem elektronischen Medikationsplan sowie dem KIM Dienst/eArztbrief können Sie nur noch über das KVNO-Portal unter „Services“ -> „Förderantrag Telematik“ stellen.

Konnektoren und stationäre Kartenterminals enthalten ein Sicherheitszertifikat, welches nach einer Laufzeit von fünf Jahren seine Gültigkeit verliert. Vor Ablauf dieser Zertifikate müssen die TI-Komponenten zwingend ausgetauscht werden, damit eine Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) und die Nutzung der TI-Anwendungen weiterhin möglich ist.

  • Für den Austausch des Konnektors sowie einer Sicherheitsmodulkarte eines stationären Kartenterminals werden 2.300€ erstattet.

  • Werden Sicherheitsmodulkarten für weitere gem. der TI-Finanzierungsvereinbarung geförderten stationären Kartenterminals ausgetauscht, können weitere Pauschalen in Höhe von jeweils 100€ beantragt werden.

    Durch eine aktuelle Änderung der TI-Finanzierungsvereinbarung ist es nun auch möglich Ersatzbeschaffungen für defekte dezentrale Komponenten der TI zu erstatten. Hierfür steht den KVen pro Jahr ein festes Budget zur Verfügung.

    • Hinweis: Es können auch defekte Komponenten bei denen der Defekt vor 2022 aufgetreten ist erstattet werden.

    • Erstattet werden die vorgesehenen Pauschalen der TI-Finanzierungsvereinbarung für defekte Konnektoren, stationäre Kartenterminals sowie mobile Kartenterminals.

    • Leider werden Installationskosten, die ggf. von einem Dienstleister in Rechnung gestellt werden, nicht erstattet.

    • Benötigt wird eine Rechnung über die Ersatzbeschaffung.