Auf Verlangen hat der Leistungserbringer den Versicherten bei der Befüllung der elektronischen Patientenakte zu unterstützen. Die Unterstützungsleistung bezieht sich auf eine Befüllung ausschließlich mit medizinischen Daten aus der konkreten aktuellen Behandlung, sie besteht ausschließlich im aktuellen Behandlungskontext. Deshalb erfasst der Anspruch des Versicherten auf Unterstützung bzw. auf Übertragung von Behandlungsdaten in die elektronische Patientenakte nicht jedes medizinische Datum, das im Rahmen der aktuellen Behandlung angefallen ist. Eine Überfrachtung der elektronischen Patientenakte mit Daten, deren Kenntnis für die weitere medizinische Behandlung des Versicherten nicht maßgebend ist, ist zu vermeiden. Gegenstand der Befüllung sind die diejenigen Behandlungsdaten, die für die aktuelle und / oder künftige medizinische Versorgung des Versicherten aus der Perspektive des aktuell behandelnden Leistungserbringers von Relevanz sein können. Deshalb hat ein Leistungserbringer eine Auswahl unter den im Rahmen der Behandlung angefallenen Daten zu treffen und dabei zu prüfen, welche Daten mit Blick auf die aktuelle oder künftige Versorgung des Versicherten von Bedeutung sein können.