Gesetzlich Versicherte haben gegenüber Ärzten Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) bzw. den eMP, wenn sie mindestens drei zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnete, systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen bzw. anwenden.

Die Anwendung muss dauerhaft vorgesehen sein, das heißt über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen. Gegenüber Zahnärzten besteht dieser Anspruch nicht. Darüber hinaus kann die Nutzung des eMP bei folgenden Versicherten sinnvoll sein :

  • Schwangere
  • Patienten mit seltenen Erkrankungen
  • Patienten, bei denen eine fachübergreifende bzw. intersektorale Zusammenarbeit (Arzt-Facharzt-Apotheke-Krankenhaus-Zahnarzt-Psychotherapeut) angezeigt ist.