4000
Müssen Labore die Anwendung eMP vorhalten?
Der Gesetzgeber definiert in §358 Absatz 3 den Anspruch des Versicherten auf Erstellung und Aktualisierung von elektronischen Notfalldatensätzen und Medikationsplänen. Nur sofern ausgeschlossen werden kann, dass jemals ein Patientenkontakt in der Betriebsstätte (dem Labor) stattfindet, greift der Anspruch nicht. Dann [weiterlesen]