Nach dem Tod des Versicherten wird die ePA durch die Kasse spätestens nach zwölf Monaten gelöscht. Die Erben haben keinen Zugriff auf die Daten, können aber die vorzeitige Löschung der ePA nach dem Tod des Versicherten beantragen.
Nach dem Tod des Versicherten wird die ePA durch die Kasse spätestens nach zwölf Monaten gelöscht. Die Erben haben keinen Zugriff auf die Daten, können aber die vorzeitige Löschung der ePA nach dem Tod des Versicherten beantragen.