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Welche Informationen sollte ich als Psychotherapeutin in die ePA eintragen? Wie verhält es sich mit der Schweigepflicht?
Sie können dort – immer nur mit Einwilligung Ihrer Patientin bzw. Ihres Patienten – Dokumente wie Befunde, Diagnosen, Behandlungsberichte oder Therapiedokumentationen speichern. Willigt eine Patientin bzw. ein Patient ein, dass Sie Dokumente in die ePA übermitteln, führt dies nicht zum [weiterlesen]