Praxen müssen laut Digital-Gesetz eArztbriefe ab 30. Juni 2024 mindestens empfangen können. Praxen wird die TI-Pauschale gekürzt, wenn sie nicht für den eArztbrief vorbereitet sind. (Hinweis: Die TI-Pauschale wird nicht gekürzt, solange der Software-Anbieter das eArztbrief-Modul noch nicht bereitgestellt hat.)

Weitere Informationen finden Sie auf der Info-Seite der KBV: https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_eArztbrief.pdf.