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Muss der eArztbrief signiert werden?

Ja. eArztbriefe können nur dann vergütet werden, wenn diese per qualifizierter elektronischer Signatur (QES) unterschrieben wurden. Für die elektronische Signatur des eArztbriefes wird also ein eHBA G2 benötigt.

2021-12-07T17:25:21+01:00|

Wie wird der eArztbrief finanziert?

Praxen, welche sich nachweislich an einen sicheren Dienst zur Übermittlug medizinischer Dokumente und Übermittlung von eArztbriefen (KIM) anschließen, erhalten eine Einrichtungspauschale und pro Quartal eine Betriebspauschale. Details entnehmen Sie bitte dem Punkt "Pauschalen für den eArztbrief" unter Finanzierung/KIM.

2022-05-02T13:41:11+02:00|
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