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Muss der eArztbrief signiert werden?

Ja. eArztbriefe können nur dann vergütet werden, wenn diese per qualifizierter elektronischer Signatur (QES) unterschrieben wurden. Für die elektronische Signatur des eArztbriefes wird also ein eHBA G2 benötigt.

2021-12-07T17:25:21+01:00|

Ist die Nutzung des eArztbriefes mit KIM Pflicht?

Praxen müssen laut Digital-Gesetz eArztbriefe ab 30. Juni 2024 mindestens empfangen können. Praxen wird die TI-Pauschale gekürzt, wenn sie nicht für den eArztbrief vorbereitet sind. (Hinweis: Die TI-Pauschale wird nicht gekürzt, solange der Software-Anbieter das eArztbrief-Modul noch nicht bereitgestellt hat.) [weiterlesen]

2024-07-01T09:44:40+02:00|
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