Der elektronische Heilberufsausweis – auch eHBA, eArztausweis oder ePsychotherapeutenausweis – weist den Inhaber als Arzt oder Psychotherapeuten aus. Er hat ein Scheckkartenformat; ein Foto identifiziert den Inhaber. Der eHBA mindestens der Generation 2.0 ist bereits für viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) Pflicht, weitere werden hinzukommen.
Einige Anwendungen unter anderem der TI verlangen den eHBA, um eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erstellen zu können. Das sind:
- Notfalldatenmanagement
- elektronischer Arztbrief
- elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- elektronisches Rezept
- Laborüberweisungen
- Anforderung von Telekonsilien
- Abrechnung (bei einigen Kassenärztlichen Vereinigungen)
Bei anderen Anwendungen verlangt der Gesetzgeber aus rechtlichen Gründen einen eHBA: Das betrifft den elektronischen Medikationsplan und die elektronische Patientenakte. Aus technischer Sicht ist dieser dafür jedoch nicht erforderlich.
Der eHBA ist zudem notwendig, um einen Praxisausweis für die Anbindung der Praxis an die TI bestellen zu können.
Die Landesärzte- bzw. die -psychotherapeutenkammern sind für die Ausgabe des Ausweises zuständig.