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Wenn ich einen Vertreter im Notdienst der KV habe, braucht der einen eigenen HBA oder darf ich nachsignieren?
Da die meisten Notdienstpraxen aktuell noch nicht an die TI angebunden sind, wird hier derzeit noch das Ersatzverfahren verwendet. In diesem Fall wird keine Signatur mit dem eHBA benötigt. Wenn Sie den Notdienst nicht selbst durchführen, muss das Ersatzverfahren verwendet [weiterlesen]