Anders als Vertragsärzte sind Klinikärzte nicht verpflichtet, einen eHBA zu besitzen.

Aber: Der Besitz eines eHBA ist aber für Klinikärzte zwingend notwendig, um auf die elektronische Patientenakte, das Notfalldatenmanagement oder den elektronischen Medikationsplan zugreifen zu können. Auch für das Ausstellen von eRezepten, eAU oder eArztbriefen benötigen Klinikärzte einen eHBA.