Der Leistungserbringer muss sich Kenntnis von denjenigen Inhalten verschaffen, die im Rahmen des aktuellen Behandlungskontextes nach seiner eigenen ärztlichen Entscheidung (aus der ex-ante-Sicht) für die Anamneseerhebung, Therapieentscheidung und weitere Befunderhebung notwendig sind. Hierbei ist die Suchfunktion über die Metadaten zu nutzen, insbesondere der Klassifikation des Dokumentes (z. B. Befundbericht; Attest; Operationsbericht; Entlassbrief, etc.), Datum des Einstellens, Facharztrichtung und Name des Einstellenden. Eine Volltextsuche ist nicht geboten. Auch im Rahmen des Anamnesegespräches kann eine Erheblichkeit von Daten für den aktuellen Behand-lungskontext abgeklärt werden.