Anlass für eine Aktualisierung von Inhalten der ePA ist, dass im aktuellen Behandlungskontext Informationen angefallen sind, die mit Blick auf ihre Relevanz für die aktuelle und / oder künftige Versorgung des Versicherten eine Aktualisierung erforderlich erscheinen lassen. Ist eine solche Information aus der Behandlung angefallen, besteht bezüglich einer vom Leistungserbringer für erforderlich gehaltenen Aktualisierung die Pflicht, den eine Aktualisierung ablehnenden Versicherten darüber zu informieren, dass ein Unterbleiben einer Aktualisierung Folgen für dessen aktuelle und / oder zukünftige Versorgung hat. Ein solcher Hinweis sollte dokumentiert werden.